E. Die Konstituierung der evangelischen Gemeinde Pfaffendorf
Die Nachrichten zum Bau von Kirche
und Pfarrhaus sind den Ereignissen vorausgeeilt. Der hohe Zeit-,
Kraft- und Verwaltungsaufwand, den Pfarrer Link seit 1890 zu
Ausstattung und Leitung des weiter gewachsenen reehtsrheinischen
Gemeindeteils hatte aufbringen müssen, war auf Dauer für das Koblenzer
Pastorat in seiner damaligen Ausstattung mit zwei Pfarrern wohl nicht
mehr zu tragen. Schließlich mochte sein über längere Zeit dauerndes
Krankenlager die größere Gemeindevertretung am 4. Februar 1896 zu dem
Beschluß bewogen haben, für den rechtsrheinischen Teil der Gemeinde
einen Hilfsprediger einzustellen und ihm ein Gehalt von jährlich 1200
Mark zu bewilligen, in der berechtigten Hoffnung, aus dem
landeskirchlichen Hilfspredigerfonds einen Zuschuß von 300 Mark zu
erhalten. Bereits am 16. Februar trat der von der
Pastoral-Hilfsgesellschaft empfohlene Kandidat Karl Lohmann die Stelle
an, in die er am 8. März durch den General-Superintendenten D. Baur
ordiniert wurde. Das Presbyterium setzte ihn jedoch in die vakanten
Funktionen des seit längerer Zeit erkrankten Pfarrers Link ein und
nahm seine Dienste für die Koblenzer Gesamtgemeinde in Anspruch. Über
Pfarrer Links Tod am 15. März 1896 hinaus versah er dessen Stelle in
Vertretung bis zur Einführung des neuen Koblenzer Pfarrers Keller. Am
30. April 1897 erst erhielt Lohmann vom Koblenzer Presbyterium seinen
Anstellungsvertrag für das rechte Rheinufer mit zweimonatiger
Kündigungsfrist für beide Parteien.
Der Vertrag verpflichtete Lohmann, rechtsrheinisch die Pastoralgewalt
mit den pfarramtlichen Handlungen wahrzunehmen, die eigenen
Kirchenbücher zu führen, den Konfirmandenunterricht wöchentlich
zweistündig zu halten, wobei es den Eltern freistand, ihre Kinder auch
zum Unterricht nach Koblenz zu schicken. Ebenso hatte er die
Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen zu halten, sowie die
Kindergottesdienste. Er hatte rechtsrheinisch seine Wohnung zu nehmen.
Die Gründung eigener kirchlicher Vereine war ihm untersagt. Dafür
hatte er bei der Betreuung der Koblenzer Vereine mitzuhelfen, ebenso
bei den linksrheinischen Abendmahlsfeiern und Wochengottesdiensten
nach einem in Aussicht gestellten Plan. An den Koblenzer
Presbyteriumssitzungen nahm er nur mit beratender Stimme teil.
Wiewohl die Amtsleine, an der man Lohmann reehtsrheinisch agieren
ließ, eher kurz erscheint, besteht kein Zweifel daran, daß er selbst
dies Verfahren als langsame Überführung des rechtsrheinischen Teils zu
gemeindlicher Selbständigkeit verstanden hat. Jedenfalls hat er in dem
von ihm verfaßten Koblenzer Jahresbericht von 1897 an den
Superintendenten seine Aufgabe so bezeichnet und darin wohl von allen
Seiten Unterstützung erfahren, nicht zuletzt von seiner
rechtsrheinschen Gemeinde. Noch zu ihrem fünfundzwanzigjährigen
Jubiläum im Jahre 1924 gedenkt Pfarrer Lohmann seiner ersten
Konfirmation, die er am Palmsonntag 1898 mit 11 Konfirmanden in der
Militär-Hilfskapelle feiern konnte. Seine Arbeit begann zweifellos
Früchte zu tragen, so daß auch das Konsistorium zwei Jahre später den
Antrag "einer größeren Anzahl von evangelischen Gemeindegliedern in
Ehrenbreitstein und Pfaffendorf" begrüßte, "den rechtsrheinischen Teil
der Kirchengemeinde Coblenz von dieser abzutrennen und zu einer
eigenen Kirchen- und Pfarrgemeinde zusammenzuschließen". Zu diesem
Zwecke hatte es zum 28. März 1899 die rechtsrheinischen
Gemeindeglieder zur Anhörung einberufen. Nachdem die Koblenzer
Gemeinde der Trennung zugestimmt und am 7. Februar 1899 die größere
Gemeindevertretung in ihrer Sitzung 100.000 Mark zur finanziellen
Grundausstattung bewilligt hatte, beschloß die Versammlung der
Repräsentanten des rechtsrheinischen Bezirks noch im August 1899, beim
Konsistorium die Konstituierung der Gemeinde zu betreiben, obwohl das
Projekt des Kirchenbauplatzes südlich der Pfaffendorfer Brücke gerade
geplatzt und das Konsistorium gesonnen war, die Ausgliederung mangels
eines Bauplatzes bis auf weiteres zurückzustellen. Dennoch hatten die
rechtsrheinischen Repräsentanten gegen die Zusage Erfolg, daß sie die
Mittel zum Grundstückskauf aus den von der Koblenzer Gemeinde
zugesagten Geldern nehmen wurden, sofern diese zum Termin der
Konstituierung verfügbar sein würden. Die Urkunde des Konsistoriums
und der Bezirksregierung zur Errichtung der evangelischen
Kirchengemeinde Pfaffendorf zum 1. Oktober 1899 bestimmt in § 1, daß
"die Evangelischen der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein (...) aus der
Kirchengemeinde Coblenz, Synode Coblenz, ausgepfarrt und zu einer
selbständigen Kirchengemeinde Pfaffendorf vereinigt" werden. In § 2
wurde eine Pfarrstelle mit Sitz in Pfaffendorf verfügt. Am gleichen
Tag noch ernannte das Konsistorium den Koblenzer Hilfsprediger Lohmann
zum Pfarrverweser der Kirchengemeinde Pfaffendorf. Bezüglich der
Zuordnung der Kirchengemeinde zum namengebenden Ort Pfaffendorf
schrieb Lohmann später, daß Ehrenbreitstein, in dem die evangelische
Gemeindebildung ihren Anfang genommen hatte, zweifellos die größere
Vergangenheit habe, Pfaffendorf aber "allem Anschein nach" die größere
Zukunft. Gemessen an der Liste der evangelischen Einwohner von 1899
wohnten in Ehrenbreitstein 169 Gemeindeglieder, in Pfaffendorf aber
bereits 158 Personen und in Horchheim 82. Der Schwerpunkt begann sieh
rheinaufwärts zu verlagern, worauf schon der unerfüllt gebliebene
Wunsch nach einem Kirchbauplatz oberhalb der Pfaffendorfer Brücke
hingedeutet hatte.
Das für die Jahrhundertfeier der heutigen Kirchengemeinde Pfaffendorf
grundlegende Datum des 1. Oktober 1899 ist vom damaligen
rechtsrheinischen Teil der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz als
besonderes Datum gar nicht bemerkt worden. Jedenfalls wurde die
Auspfarrungsurkunde von den ausfertigenden Behörden erst am 2. und am
10. Oktober unterzeichnet, aber in § 3 mit rückwirkender Geltung vom 1
. Oktober ab versehen. Noch am Montag, dem 16. Oktober, hatte die
"Versammlung der Repräsentanten des ehemaligen rechtsrheinischen
Bezirks der Evangelischen Gemeinde Koblenz in Pfaffendorf" von der
Auspfarrung lediglich durch private Erkundigungen "Kenntnis erhalten.
Trotzdem beauftragte sie Herrn Lohmann, beim Superintendenten der
Synode Koblenz in St. Goar den Inhalt der Urkunde zur Pfarreigründung
zu erwirken, am kommenden Sonntag (22.10.) von der Kanzel zu verlesen
und Wahlen zu den Repräsentativorganen anzukündigen. Das scheint auch
gelungen zu sein, denn schon am 1. November 1899 haben unter Leitung
und Aufsicht des Superintendenten Rehmann aus St. Goar die Wahlen zur
größeren Gemeindevertretung von Pfaffendorf, bestehend aus 24
Repräsentanten, und zum sechsköpfigen Presbyterium stattgefunden.
Beide nahmen ihre Arbeit rasch auf.
Nach seiner konstituierenden Sitzung im November beriet das
Presbyterium bereits am 14. Dezember 1899 die Pflichten des künftigen
Gemeindepfarrers, die in die "Nachweise über die dem Pfarrer der
evangelischen Gemeinde Pfaffendorfobliegenden Amtsverrrichtungen" vom
8. Januar 1900 eingeflossen und vom Konsistorium am 26. Januar 1900
bestätigt worden sind. Vom gleichen Tag datiert die Ernennung des
Hilfspredigers Karl Lohmann zum Pfarrer der Kirchengemeinde
Pfaffendorf sowie seine Einweisung in die gleichnamige Pfarrstelle.
Die feierliche Einführung des neuen Pfarrers, die das Konsistorium
gegen den Willen des Pfaffendorfer Presbyteriums durchsetzte, weil
"die Gemeinde Pfaffendorf eine neu gegründete Gemeinde ist, deren
Selbständigkeit durch jenen feierlichen Akt zum ersten mal auch
äußerlich und sichtbar dokumentiert wird", fand am 4. März 1900 durch
Superintendent Rehmann statt. Auf Lohmanns Handexemplar der
"Nachweise" sind die oben skizzierten Vorgänge, deren Hintergründe
nicht recht hell geworden sind, in dürren Marginalnotizen
folgendermaßen vermerkt: "An d[as] K[öni]gl[iche] Consist[orium]
Gesuch des Pf[arre]r[s] L[ohmann] vom 2.2.1900, von s[einer]
Einführung abzusehen"; "Cobl[enz] 6.2.1900: abschläg[ig] beschieden;
4.3.1900 eingeführt. Predigt-Spruch 2. Cor[inther] 3, 4-6".
Mit dem am 9. Mai 1900 unterzeichneten Ablösungsvertrag der
Pfaffendorfer evangelischen Gemeinde war der Prozeß der Auspfarrung
des rechten .Rheinufers aus der Koblenzer Kirchengemeinde
abgeschlossen. Die neu konstituierte Gemeinde nahm ihre Arbeit auf. |