1. Einführung
2. Entwicklung und allgemeine Probleme der evangelischen
Elementarschulen in Koblenz während des 19. Jahrhunderts
2.1. Die Entwicklung des evangelischen Schulwesens auf der rechten
Rheinseite im 19. Jahrhundert
3. Entwicklung der evangelischen Schulen
innerhalb der evangelischen Gemeinde Pfaffendorf
3.1. Allgemeine Entwicklung der evangelischen Schulen
3.2. Einzelne Zeitabschnitte:
3.2.1. Kaiserzeit und 1. Weltkrieg (Pfaffendorf)
3.2.2. Weimarer Republik und
Nationalsozialismus (Pfaffendorf)
3.2.3. Die Nachkriegszeit bis 1968/69
(Asterstein und Pfaffendorf)
4. Zusammenfassung
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1. Einführung:
Über die Entwicklung der Schulen in den letzten beiden Jahrhunderten
hier im Koblenzer Bereich gibt es recht umfangreiche Untersuchungen.
Ausführlich wurde das evangelische Schulwesen bis in die 50er Jahre
hinein untersucht.
Dabei geht es aber überwiegend um die äußerliche Entwicklung, weniger
bearbeitet ist die innere Entwicklung, der Alltag in den evangelischen
Schulen. Darauf wurde deshalb in dieser Arbeit besonderes Gewicht
gelegt, wenn auch die Arbeit angesichts der Kürze der Zeit keinen
Anspruch auf Vollkommenheit erhebt, sondern nur einzelne Aspekte des
Alltags anhand der Akten des Archivs der Kirchengemeinde Pfaffendorf,
einiger Bestände des Landeshauptarchivs Koblenz sowie der
ausführlichen Chronik der evangelischen Schule in Pfaffendorf
darstellt. Besonders wegen dieser sehr ausführlichen Chronik wird der
Hauptteil der Untersuchung der Pfaffendorfer evangelischen Schule
gelten, vor allem der Zeit bis 1937, als in Koblenz die Einheitsschule
im nationalsozialistischen Sinne eingeführt wurde. Anläßlich der
Jubiläen 1990 - hundert Jahre Schule in Ehrenbreitstein - und 1996 -
150 Jahre Schule in Horchheim - sind jeweils Schriften erschienen.
1999 kam auch eine Festschrift "100 Jahre Grundschule
Koblenz-Pfaffendorf" heraus. Für Horchheim und Ehrenbreitstein wäre es
sicher wünschenswert, die evangelische Schule noch einmal gesondert
näher zu bearbeiten. Die Festschrift über die Pfaffendorfer
Grundschule hat auch einen ganz anderen Charakter als diese kurze
Untersuchung, so daß es kaum zu Überschneidungen gekommen ist.
Über die nach dem 2. Weltkrieg gegründete evangelische Schule auf dem
Asterstein ist bisher nur wenig gearbeitet worden. Die Entwicklung
dieser Schule erscheint mir sehr symptomatisch für die Bildungspolitik
in Rheinland-Pfalz in dieser Zeit zu sein. Ich werde daher in meinem
letzten Teil die äußerliche Entwicklung dieser Schule kurz
nachzeichnen.
Dem einführenden Teil über die Entwicklung der evangelischen Schulen
im hiesigen Raume allgemein folgt die Arbeit über die evangelischen
Schulen im Bereich der evangelischen Gemeinde Koblenz-Pfaffendorf
unter besonderer Berücksichtigung der Pfaffendorfer Schule. Dabei bin
ich einerseits chronologisch vorgegangen, habe andererseits einige
Aspekte der Schulentwicklung herausgearbeitet: Wichtig erschien mir
zum einen, wie das Zusammenleben der beiden Konfessionsschulen in
einem Gebäude gestaltet wurde. Zum zweiten habe ich herausgearbeitet,
welche spezifisch schulischen Probleme allgemein, aber auch durch die
Konfessionalisierung entstanden sind. Zum Schluß habe ich untersucht,
inwiefern sich die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in
den Schulen niederschlugen.
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2. Entwicklung und allgemeine Probleme der evangelischen
Elementarschulen in Koblenz während des 19. Jahrhunderts
Als am 10. Oktober 1899 die Evangelische
Kirchengemeinde Pfaffendorf begründet wurde, hatten sich die Anfänge
eines evangelischen Schulwesens in Koblenz und Ehrenbreitstein bereits
entwickelt. Nachdem Kurfürst Clemens Wenzelslaus in dem sogenannten
Duldungsedikt von 1783 die Voraussetzung dafür geschaffen hatte, daß
sich Protestanten nach ausgewählten Kriterien in dem rein katholischen
Kurfürstenstaat niederlassen durften, kam es zu den ersten Anfängen
eines evangelischen Schulwesens überhaupt nach der Gründung der
evangelischen Gemeinde in Koblenz 1802.
Mit der Übernahme der Verwaltung durch die Preußen 18 15 gab es zwar
hochfliegende Reformpläne für das Schulwesen, aber die Realität sah -
trotz der Einführung der allgemeinen Schulpflicht 1825 - anders aus.
Die 1818 gegründete erste evangelische Schule in Koblenz, die heutige
Pestalozzischule, erfuhr wenig Förderung; stets gab es
Auseinandersetzungen der evangelischen Gemeinde mit der Stadt Koblenz
um Räume, Geld und Personalstellen.
Diese Schule unterstand der evangelischen Kirchengemeinde in Koblenz,
die katholischen Volksschulen dagegen waren städtische Schulen. Die
evangelische Schule erhielt von der Stadt einen jährlichen Zuschuß von
300 Talern, alle Ausgaben waren darüber hinaus von der Gemeinde zu
tragen, zum wesentlichen Teil aus dem Schulgeld der Kinder, das je
nach sozialer und wirtschaftlicher Lage gestaffelt war.
Der städtische Beitrag mußte von der Kirchengemeinde mühsam erkämpft
werden, ähnlich wie später auch in Ehrenbreitstein. Aber die
evangelische Gemeinde hielt immer an den Prinzipien fest, möglichst
qualitätsvolle Lehrer einzustellen sowie Zwergschulen zu vermeiden.
Infolge der ständigen Auseinandersetzungen um die Kosten hatte die
Regierung 1829 ein "Reglement über die äußeren Verhältnisse der
Volksschule" erlassen, das diese Bedingungen endgültig regeln sollten:
§1: Alle ev. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder vom vollendeten 5.
Jahre an bis zur Konfirmation ununterbrochen in die ev.
Elementarschule zu schicken, insofern sie nicht nachweisen, daß sie
anderweitig für einen angemessenen Unterricht ihrer Kinder sorgen.
§2: Das Schulgeld ist auf jährlich 3 Talerfestgesetzt; jedoch steht
dem Kirchenvorstand frei, dasselbe ganz oder teilweise zu erlassen.
§3:. Das Schulgeld wird von dem städtischen Empfänger, auf Grund der
demselben von dem Kirchenvorstand bei dem Anfange jedes Semesters zu
übergebenden Schülerlisten, in derselben Art, wie dieses bei den kath.
Elementarschulen der Stadt geschieht, in monatlichen Raten erhoben und
an die Schulkasse der ev. Gemeinde abgeführt.
§4: Kinder, welche einmal die Schule besuchen, können nur an dem
Schlusse eines halben Jahres austreten und wenn sie früher die Schule
verlassen, sind sie gehalten, das Schulgeld für das ganze laufende
Semester zu entrichten. Nur der Tod oder das Wegziehen von hier können
hierin eine Ausnahme begründen.
§5: Für die Heizung des Schulzimmers und die Beschaffung der nötigen
Schulutensilien und Unterrichtsmittel werden von jedem
Schulkindjährlich 15 Sgr. mit dem Schulgeld erhoben, und steht dem
Kirchenvorstand frei, auch hierbei, wie bei dem Schulgeld, eine
angemessene Ermäßigung eintreten zu lassen.
§6: Die Strafen der Schulversäumnisse werden auf die von den Lehrern
anzufertigenden und von dem Kirchenvorstand zu bescheinigenden Listen
gleichfalls von dem städt. Empfänger erhoben und an die Schulkasse der
ev. Gemeinde abgeführt.
§7: Die Schule wird in 2 Klassen geteilt, wovon die unterste in der
Regel die Kinder von 5-8 Jahren und die oberste die Kinder von 9-14
Jahren enthält.
§8: Der Unterricht wird nach einem von dem ersten Lehrer alljährlich
anzufertigenden und von dem Schulinspektor zu genehmigenden Lehrplan
in der obersten Klasse von 8-12 Uhr vormittags und von 2-4 Uhr
nachmittags und in der untersten Klasse von 8-11 Uhr vormittags und
von 2-4 Uhr nachmittags erteilt, die Nachmittage am Mittwoch und
Sonnabend sind jedoch frei und werden an denselben kein Unterricht
gegeben." (Schüler, S. 18f)
Die Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und der Gemeinde endeten
1882 damit, daß die Pfarrschule eine städtische Schule wurde und aus
ihrem bisherigen, viel zu klein gewordenen Schullokal in der
ehemaligen Görgenkapelle in das neue Gebäude im Hohenfelder Haus in
der Löhrstraße zog.
Die örtliche Schulaufsicht lag für die evangelischen Schulen bis 1918
mit gewissen Variationen bei dem Pfarrer, wenn auch 1872 die
staatliche Schulaufsicht eingeführt wurde.
Das Ziel des Unterrichts diente insgesamt eher "...der Erziehung zu
wahrer Gottesfurcht, zu Treue und Gehorsam" (s. Schaaf, S.223), auch
wenn der Lehrplan, der bisher für die Elementarschulen nur elementare
Kenntnisse in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen vorsah, 1825
erweitert worden war durch die stärkere Einbeziehung der Realien, der
Unterrichtsfächer Geschichte, Geographie, Naturkunde und Gesang. Die
48er Revolution bewirkte im Schulleben und in der pädagogischen
Zielsetzung wenig Neues.
Die preußischen Regulative von 1854 für die evangelischen Volksschulen
zielten in gleicher Weise wie vorher auf die Erziehung zu christlicher
und vaterländischer Gesinnung und häuslicher Tugend (Schaaf, S.223)
und forderten in erster Linie mechanisches Auswendiglernen.
Liberale Kultusminister wie z.B. Adalbert Falk setzten zwar diese
Regulative außer Kraft und schufen durch die "Allgemeinen
Bestimmungen" von 1872 neue Schwerpunkte für die Schulpraxis, nämlich
Förderung der selbständigen Aneignung des Wissens und größeres Gewicht
in den Realien. Aber die Reichsgründung und der bald daraufeinsetzende
Kulturkampf setzten ganz neue Entwicklungen in Gang. Wie wir auch in
den evangelischen Schulen in der späteren Kirchengemeinde Pfaffendorf
sehen werden, bestimmte eine ausgeprägte vaterländische Gesinnung den
Lehrplan und das tägliche Schulleben.
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2.1. Die Entwicklung des evangelischen Schulwesens auf der rechten
Rheinseite im 19. Jahrhundert
Durch die preußische Verwaltung und das
Militär hatte sich die Anzahl der Protestanten im Laufe des 1
9.Jahrhunderts in Koblenz und Ehrenbreitstein ständig erhöht, so daß
der Ruf nach einer neuen evangelischen Schule in Koblenz immer mehr
zunahm. Deshalb entstand in der 1891 neu eingerichteten katholische
Schule "Vor den Toren", der heutigen Schenkendorfschule, eine
zweiklassige evangelische Volksschule, die 1896 auch ein eigenes
Gebäude in der Hohenzollernstraße beziehen konnte.
Eine private evangelische Schule wurde aus demselben Grunde 1858 in
der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein errichtet. Untergebracht war sie
im sogenannten Graf Kesselstädtischen Hause, das in der Gegend des
heutigen Ehrenbreitsteiner Bahnhofs gelegen war. Die Kinder von der
rechten Rheinseite hatten bisher mittwochs und sonnabends zweimal den
Weg über die Fliegende Brücke zurücklegen müssen. Die Gemeinde
Ehrenbreitstein hatte für die evangelischen Kinder in der Pfarrschule
an die Evangelische Gemeinde in Koblenz jährlich 10 Taler, 18
Silbergroschen und 4 Pfennig gezahlt. Auch in Ehrenbreitstein tauchten
jetzt wieder ähnliche Probleme mit der Zivilgemeinde auf wie damals in
Koblenz. Es kam zu Streitereien um die Zuschüsse, das Schullokal und
das Personal.
1866 zog die evangelische Schule in den Teichert um.
Weil die meisten Kinder Militärkinder seien, weigerte sich die
Gemeinde Ehrenbreitstein auch, den Zuschuß zu der evangelischen Schule
zu bezahlen. Außerdem argumentierte diese, daß "...viele Eltern ihre
Kinder bis zum 14. Jahre die zu errichtende Schule nicht besuchen
lassen werden, da eine Geschlechtstrennung nicht stattfindet, überdies
auch Kinder so verschiedenen Alters in einer Schulklasse nur
unvollkommen unterrichtet werden können" (Schüler, S.57).
Aber auch in Ehrenbreitstein kam es zu einer Einigung, und 1869 wurde
die evangelische Schule eine echte Bürgermeisterschule; ihre
Schülerzahl war inzwischen auf 90 angestiegen.
Ein vorläufiges Ende der
Streitigkeiten mit der Zivilgemeinde brachte die Einrichtung der
Simultanschule 1875 in Ehrenbreitstein unter maßgeblicher Initiative
des Kultusministers Falk. Damit wurde aber ein jahrelanger Kampf gegen
die Simultanschule entfacht, die vor allem von dem katholischen
Kirchenvorstand und Frauenverein sowie vom Domprobst Holer angegriffen
wurde.
"Allerdurchlauchtigste, Allergroßmächtigste Kaiserin! Allergnädigste
Kaiserin und Königin!
Eurer Kaiserlichen Majestät fühlen wir uns verpflichtet eine für
unsere Stadt hochwichtige Angelegenheit zu Allergnädigster Kenntnis zu
bringen und um Allerhöchst dero huldreiche Protection in tiefster
Ehrfurcht zu bitten.
Es ist nämlich eine mit unseren hundert Unterschrlften hiesiger Bürger
versehene Petition um Wiederherstellung der confessionellen Schulen an
5. Excellenz, den Herrn Cultusminister nach Berlin abgegangen. Die
confessionelle Schule ist nun aber nach unserer Überlegung der Pflege
des religiösen Elementes bei weiterem förderlicher als das gemischte
System, und es ist auch sicherlich dieses religiöse Element vom
Standpunkte der einen wie der anderen Gonfession von der höchsten
Bedeutung für den Einzelnen wie für die Familie, für die Gemeinde wie
für den Staat. Die Pflege desselben liegt auch sehr vielen unserer
Eingesessenen dermaßen am Herzen, daß manche ihre Kinder mit großen
Opfern in confessionelle Schulen nach Koblenz schicken, während andere
schmerzlich beklagen, daß sie diese Opfer nicht bringen können, und
sie ihren Kindern einen Unterricht ertheilen lassen müssen, der ihrer
Überzeugung nicht entspricht. Indem wir daher diese Angelegenheit
vertrauensvoll in die Hände Eur. kaiserlichen Majestät, der stets
huldreichen Beschützerin unserer Stadt, legen und sie dem
landesmütterlichen Herzen unserer geliebten Kaiserin empfehlen, bitten
wir Gott inständig, daß er Eure Majestät erhalten, segnen und
beschützen wolle, indem wir in tiefster Ehrfurcht ersterben als Eur.
kaiserlicher Majestät unterthänigster Vorstand des Frauenvereins
Ehrenbreitstein, Februar 1880." (KO LHA Abt.44 1 Nr.26590)
Besonders die evangelische Seite,
aber auch der mehrheitlich katholische Schulvorstand ebenso wie die
Majorität des Gemeinderats der Stadt Ehrenbreitstein, der
Bürgermeister Kruft und der Landrat von Brühl, alle wandten sich
heftigst gegen die Konfessionsschule, einerseits aus Gründen der
Leistungsfähigkeit - die ev. Schule wäre eine Zwergschule - aber auch
aus Kostengründen.
Aber nach harten Kämpfen wurde die Konfessionsschule 1890 wieder
eingeführt.
Auch der Kompromißvorschlag von Bürgermeister Kruft, einen
evangelischen Schulverband für die Kinder von Ehrenbreitstein, Arzheim,
Niederberg, Neudorf, Pfaffendorf und Urbar einzurichten, wurde vom
Gemeinderat abgelehnt.
Die Simultanschule 1875 hatte für die Schüler eine erhebliche
Verbesserung gebracht. Aus den drei vorhergehenden, jeweils
zweistufigen Elementarschulen Oeweils eine für katholische Knaben und
Mädchen sowie eine für evangelische Knaben und Mädchen) war eine
dreistufige Elementarschule mit getrenntgeschlechtiger Erziehung
geworden. Die Vorteile lassen sich aus den beiden Stundentafeln sehr
schnell ablesen. (vergl. Abb. 1 und 2) Die Schulaufsicht, die zunächst
dem katholischen Hauptlehrer übertragen worden war; hatte seit 1880
der Amtsbürgermeister von Ehrenbreitstein.
Durch den Beschluß, die Konfessionsschule wieder einzuführen,
entstanden in Ehrenbreitstein ab 17. April 1890 zwei zweiklassige
Elementarschulen mit je zwei Lehrern.
So gingen die Schüler aus Pfaffendorf wieder in die evangelische
Schule in Ehrenbreitstein, aber deren Anteil nahm kontinuierlich ab,
weil die Ehrenbreitsteiner von den Pfaffendorfer Schülern ein
Schulgeld erhoben. Daher beschloß die Gemeinde Pfaffendor{ die 1895
bei 2050 Einwohnern 417 Evangelische zählte, die Einrichtung einer
eigenen evangelischen Schule. Am 12. Dezember 1895 genehmigte das
Ministerium diese Schule. Bis zur Genehmigung eines Gebäudes für beide
Schulen war die evangelische Schule in der Gaststätte Henker
untergebracht.
Bei der Gründung der evangelischen Gemeinde existierten also auf ihrem
Gebiet bereits zwei einklassige Elementarschulen, eine in
Ehrenbreitstein und eine in Pfaffendorf.
Aus der bisherigen Entwicklung können verschiedene Grundprobleme
aufgezeigt werden, die die Situation des evangelischen Schulwesens zum
Teil auch in den nächsten Jahrzehnten noch bestimmen sollten:
Die unterschiedliche Trägerschaft führte zu ständigen Querelen um die
Kosten für die evangelischen Schulen. Auch gab es in den evangelischen
Schulen fast durchweg Koedukation, was immer zur Argumentation gegen
eine Simultanschule benutzt wurde. Lehrerinnen gab es in der
evangelischen Schule erst sehr viel später als in der katholischen.
Diese stellte bereits seit dem 17. Jahrhundert Lehrerinnen ein,
während die erste evangelische Lehrerin in Koblenz erst um 1904
auftaucht. Die evangelischen Lehrer wurden in der ersten Hälfte des
Jahrhunderts grundsätzlich besser bezahlt als die katholischen; danach
war es umgekehrt.
Die Auseinandersetzung um die Einführung der Simultanschule, die in
Ehrenbreitstein besonders aggressiv geführt worden war, zeigt auch die
immer wiederkehrenden Argumente der beiden Seiten auf: (s. Schüler,
S.65) Besonders die Anhänger der Simultanschule argumentierten neben
den Aspekten Leistung und Kosten mit der "staatsbürgerlichen
Notwendigkeit"; die Anhänger der Konfessionsschule führten immer ins
Feld, "... daß nicht nur die konfessionelle Prägung des jungen
Menschen, sondern auch seine gesamte erzieherische Beeinflussung in
einer Konfessionsschule bessergewährleistet sei."
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zum Inhaltsverzeichnis der
Festschrift
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