1899 - 1999
Festschrift der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Pfaffendorf aus Anlaß des 100. Jahrestages ihrer Gründung zum 1. Oktober 1899

 

Die evangelischen Schulen in der Evangelischen Kirchengemeinde Pfaffendorf
von Sigrid Wegner

 

1. Einführung
2. Entwicklung und allgemeine Probleme der evangelischen Elementarschulen in Koblenz während des 19. Jahrhunderts
2.1. Die Entwicklung des evangelischen Schulwesens auf der rechten Rheinseite im 19. Jahrhundert
3. Entwicklung der evangelischen Schulen innerhalb der evangelischen Gemeinde Pfaffendorf
3.1. Allgemeine Entwicklung der evangelischen Schulen

3.2. Einzelne Zeitabschnitte:
3.2.1. Kaiserzeit und 1. Weltkrieg (Pfaffendorf)

3.2.2. Weimarer Republik und Nationalsozialismus (Pfaffendorf)
3.2.3. Die Nachkriegszeit bis 1968/69 (Asterstein und Pfaffendorf)
4. Zusammenfassung
 

1. Einführung:
Über die Entwicklung der Schulen in den letzten beiden Jahrhunderten hier im Koblenzer Bereich gibt es recht umfangreiche Untersuchungen. Ausführlich wurde das evangelische Schulwesen bis in die 50er Jahre hinein untersucht.
Dabei geht es aber überwiegend um die äußerliche Entwicklung, weniger bearbeitet ist die innere Entwicklung, der Alltag in den evangelischen Schulen. Darauf wurde deshalb in dieser Arbeit besonderes Gewicht gelegt, wenn auch die Arbeit angesichts der Kürze der Zeit keinen Anspruch auf Vollkommenheit erhebt, sondern nur einzelne Aspekte des Alltags anhand der Akten des Archivs der Kirchengemeinde Pfaffendorf, einiger Bestände des Landeshauptarchivs Koblenz sowie der ausführlichen Chronik der evangelischen Schule in Pfaffendorf darstellt. Besonders wegen dieser sehr ausführlichen Chronik wird der Hauptteil der Untersuchung der Pfaffendorfer evangelischen Schule gelten, vor allem der Zeit bis 1937, als in Koblenz die Einheitsschule im nationalsozialistischen Sinne eingeführt wurde. Anläßlich der Jubiläen 1990 - hundert Jahre Schule in Ehrenbreitstein - und 1996 - 150 Jahre Schule in Horchheim - sind jeweils Schriften erschienen. 1999 kam auch eine Festschrift "100 Jahre Grundschule Koblenz-Pfaffendorf" heraus. Für Horchheim und Ehrenbreitstein wäre es sicher wünschenswert, die evangelische Schule noch einmal gesondert näher zu bearbeiten. Die Festschrift über die Pfaffendorfer Grundschule hat auch einen ganz anderen Charakter als diese kurze Untersuchung, so daß es kaum zu Überschneidungen gekommen ist.
Über die nach dem 2. Weltkrieg gegründete evangelische Schule auf dem Asterstein ist bisher nur wenig gearbeitet worden. Die Entwicklung dieser Schule erscheint mir sehr symptomatisch für die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz in dieser Zeit zu sein. Ich werde daher in meinem letzten Teil die äußerliche Entwicklung dieser Schule kurz nachzeichnen.
Dem einführenden Teil über die Entwicklung der evangelischen Schulen im hiesigen Raume allgemein folgt die Arbeit über die evangelischen Schulen im Bereich der evangelischen Gemeinde Koblenz-Pfaffendorf unter besonderer Berücksichtigung der Pfaffendorfer Schule. Dabei bin ich einerseits chronologisch vorgegangen, habe andererseits einige Aspekte der Schulentwicklung herausgearbeitet: Wichtig erschien mir zum einen, wie das Zusammenleben der beiden Konfessionsschulen in einem Gebäude gestaltet wurde. Zum zweiten habe ich herausgearbeitet, welche spezifisch schulischen Probleme allgemein, aber auch durch die Konfessionalisierung entstanden sind. Zum Schluß habe ich untersucht, inwiefern sich die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in den Schulen niederschlugen.
 
2. Entwicklung und allgemeine Probleme der evangelischen Elementarschulen in Koblenz während des 19. Jahrhunderts

Als am 10. Oktober 1899 die Evangelische Kirchengemeinde Pfaffendorf begründet wurde, hatten sich die Anfänge eines evangelischen Schulwesens in Koblenz und Ehrenbreitstein bereits entwickelt. Nachdem Kurfürst Clemens Wenzelslaus in dem sogenannten Duldungsedikt von 1783 die Voraussetzung dafür geschaffen hatte, daß sich Protestanten nach ausgewählten Kriterien in dem rein katholischen Kurfürstenstaat niederlassen durften, kam es zu den ersten Anfängen eines evangelischen Schulwesens überhaupt nach der Gründung der evangelischen Gemeinde in Koblenz 1802.
Mit der Übernahme der Verwaltung durch die Preußen 18 15 gab es zwar hochfliegende Reformpläne für das Schulwesen, aber die Realität sah - trotz der Einführung der allgemeinen Schulpflicht 1825 - anders aus.
Die 1818 gegründete erste evangelische Schule in Koblenz, die heutige Pestalozzischule, erfuhr wenig Förderung; stets gab es Auseinandersetzungen der evangelischen Gemeinde mit der Stadt Koblenz um Räume, Geld und Personalstellen.
Diese Schule unterstand der evangelischen Kirchengemeinde in Koblenz, die katholischen Volksschulen dagegen waren städtische Schulen. Die evangelische Schule erhielt von der Stadt einen jährlichen Zuschuß von 300 Talern, alle Ausgaben waren darüber hinaus von der Gemeinde zu tragen, zum wesentlichen Teil aus dem Schulgeld der Kinder, das je nach sozialer und wirtschaftlicher Lage gestaffelt war.
Der städtische Beitrag mußte von der Kirchengemeinde mühsam erkämpft werden, ähnlich wie später auch in Ehrenbreitstein. Aber die evangelische Gemeinde hielt immer an den Prinzipien fest, möglichst qualitätsvolle Lehrer einzustellen sowie Zwergschulen zu vermeiden.
Infolge der ständigen Auseinandersetzungen um die Kosten hatte die Regierung 1829 ein "Reglement über die äußeren Verhältnisse der Volksschule" erlassen, das diese Bedingungen endgültig regeln sollten:
§1: Alle ev. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder vom vollendeten 5. Jahre an bis zur Konfirmation ununterbrochen in die ev. Elementarschule zu schicken, insofern sie nicht nachweisen, daß sie anderweitig für einen angemessenen Unterricht ihrer Kinder sorgen.
§2: Das Schulgeld ist auf jährlich 3 Talerfestgesetzt; jedoch steht dem Kirchenvorstand frei, dasselbe ganz oder teilweise zu erlassen.
§3:. Das Schulgeld wird von dem städtischen Empfänger, auf Grund der demselben von dem Kirchenvorstand bei dem Anfange jedes Semesters zu übergebenden Schülerlisten, in derselben Art, wie dieses bei den kath. Elementarschulen der Stadt geschieht, in monatlichen Raten erhoben und an die Schulkasse der ev. Gemeinde abgeführt.
§4: Kinder, welche einmal die Schule besuchen, können nur an dem Schlusse eines halben Jahres austreten und wenn sie früher die Schule verlassen, sind sie gehalten, das Schulgeld für das ganze laufende Semester zu entrichten. Nur der Tod oder das Wegziehen von hier können hierin eine Ausnahme begründen.
§5: Für die Heizung des Schulzimmers und die Beschaffung der nötigen Schulutensilien und Unterrichtsmittel werden von jedem Schulkindjährlich 15 Sgr. mit dem Schulgeld erhoben, und steht dem Kirchenvorstand frei, auch hierbei, wie bei dem Schulgeld, eine angemessene Ermäßigung eintreten zu lassen.
§6: Die Strafen der Schulversäumnisse werden auf die von den Lehrern anzufertigenden und von dem Kirchenvorstand zu bescheinigenden Listen gleichfalls von dem städt. Empfänger erhoben und an die Schulkasse der ev. Gemeinde abgeführt.
§7: Die Schule wird in 2 Klassen geteilt, wovon die unterste in der Regel die Kinder von 5-8 Jahren und die oberste die Kinder von 9-14 Jahren enthält.
§8: Der Unterricht wird nach einem von dem ersten Lehrer alljährlich anzufertigenden und von dem Schulinspektor zu genehmigenden Lehrplan in der obersten Klasse von 8-12 Uhr vormittags und von 2-4 Uhr nachmittags und in der untersten Klasse von 8-11 Uhr vormittags und von 2-4 Uhr nachmittags erteilt, die Nachmittage am Mittwoch und Sonnabend sind jedoch frei und werden an denselben kein Unterricht gegeben." (Schüler, S. 18f)
Die Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und der Gemeinde endeten 1882 damit, daß die Pfarrschule eine städtische Schule wurde und aus ihrem bisherigen, viel zu klein gewordenen Schullokal in der ehemaligen Görgenkapelle in das neue Gebäude im Hohenfelder Haus in der Löhrstraße zog.
Die örtliche Schulaufsicht lag für die evangelischen Schulen bis 1918 mit gewissen Variationen bei dem Pfarrer, wenn auch 1872 die staatliche Schulaufsicht eingeführt wurde.
Das Ziel des Unterrichts diente insgesamt eher "...der Erziehung zu wahrer Gottesfurcht, zu Treue und Gehorsam" (s. Schaaf, S.223), auch wenn der Lehrplan, der bisher für die Elementarschulen nur elementare Kenntnisse in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen vorsah, 1825 erweitert worden war durch die stärkere Einbeziehung der Realien, der Unterrichtsfächer Geschichte, Geographie, Naturkunde und Gesang. Die 48er Revolution bewirkte im Schulleben und in der pädagogischen Zielsetzung wenig Neues.
Die preußischen Regulative von 1854 für die evangelischen Volksschulen zielten in gleicher Weise wie vorher auf die Erziehung zu christlicher und vaterländischer Gesinnung und häuslicher Tugend (Schaaf, S.223) und forderten in erster Linie mechanisches Auswendiglernen.
Liberale Kultusminister wie z.B. Adalbert Falk setzten zwar diese Regulative außer Kraft und schufen durch die "Allgemeinen Bestimmungen" von 1872 neue Schwerpunkte für die Schulpraxis, nämlich Förderung der selbständigen Aneignung des Wissens und größeres Gewicht in den Realien. Aber die Reichsgründung und der bald daraufeinsetzende Kulturkampf setzten ganz neue Entwicklungen in Gang. Wie wir auch in den evangelischen Schulen in der späteren Kirchengemeinde Pfaffendorf sehen werden, bestimmte eine ausgeprägte vaterländische Gesinnung den Lehrplan und das tägliche Schulleben.
 

2.1. Die Entwicklung des evangelischen Schulwesens auf der rechten Rheinseite im 19. Jahrhundert

Durch die preußische Verwaltung und das Militär hatte sich die Anzahl der Protestanten im Laufe des 1 9.Jahrhunderts in Koblenz und Ehrenbreitstein ständig erhöht, so daß der Ruf nach einer neuen evangelischen Schule in Koblenz immer mehr zunahm. Deshalb entstand in der 1891 neu eingerichteten katholische Schule "Vor den Toren", der heutigen Schenkendorfschule, eine zweiklassige evangelische Volksschule, die 1896 auch ein eigenes Gebäude in der Hohenzollernstraße beziehen konnte.
Eine private evangelische Schule wurde aus demselben Grunde 1858 in der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein errichtet. Untergebracht war sie im sogenannten Graf Kesselstädtischen Hause, das in der Gegend des heutigen Ehrenbreitsteiner Bahnhofs gelegen war. Die Kinder von der rechten Rheinseite hatten bisher mittwochs und sonnabends zweimal den Weg über die Fliegende Brücke zurücklegen müssen. Die Gemeinde Ehrenbreitstein hatte für die evangelischen Kinder in der Pfarrschule an die Evangelische Gemeinde in Koblenz jährlich 10 Taler, 18 Silbergroschen und 4 Pfennig gezahlt. Auch in Ehrenbreitstein tauchten jetzt wieder ähnliche Probleme mit der Zivilgemeinde auf wie damals in Koblenz. Es kam zu Streitereien um die Zuschüsse, das Schullokal und das Personal.
1866 zog die evangelische Schule in den Teichert um.

Weil die meisten Kinder Militärkinder seien, weigerte sich die Gemeinde Ehrenbreitstein auch, den Zuschuß zu der evangelischen Schule zu bezahlen. Außerdem argumentierte diese, daß "...viele Eltern ihre Kinder bis zum 14. Jahre die zu errichtende Schule nicht besuchen lassen werden, da eine Geschlechtstrennung nicht stattfindet, überdies auch Kinder so verschiedenen Alters in einer Schulklasse nur unvollkommen unterrichtet werden können" (Schüler, S.57).
Aber auch in Ehrenbreitstein kam es zu einer Einigung, und 1869 wurde die evangelische Schule eine echte Bürgermeisterschule; ihre Schülerzahl war inzwischen auf 90 angestiegen.

Ein vorläufiges Ende der Streitigkeiten mit der Zivilgemeinde brachte die Einrichtung der Simultanschule 1875 in Ehrenbreitstein unter maßgeblicher Initiative des Kultusministers Falk. Damit wurde aber ein jahrelanger Kampf gegen die Simultanschule entfacht, die vor allem von dem katholischen Kirchenvorstand und Frauenverein sowie vom Domprobst Holer angegriffen wurde.
"Allerdurchlauchtigste, Allergroßmächtigste Kaiserin! Allergnädigste Kaiserin und Königin!
Eurer Kaiserlichen Majestät fühlen wir uns verpflichtet eine für unsere Stadt hochwichtige Angelegenheit zu Allergnädigster Kenntnis zu bringen und um Allerhöchst dero huldreiche Protection in tiefster Ehrfurcht zu bitten.
Es ist nämlich eine mit unseren hundert Unterschrlften hiesiger Bürger versehene Petition um Wiederherstellung der confessionellen Schulen an 5. Excellenz, den Herrn Cultusminister nach Berlin abgegangen. Die confessionelle Schule ist nun aber nach unserer Überlegung der Pflege des religiösen Elementes bei weiterem förderlicher als das gemischte System, und es ist auch sicherlich dieses religiöse Element vom Standpunkte der einen wie der anderen Gonfession von der höchsten Bedeutung für den Einzelnen wie für die Familie, für die Gemeinde wie für den Staat. Die Pflege desselben liegt auch sehr vielen unserer Eingesessenen dermaßen am Herzen, daß manche ihre Kinder mit großen Opfern in confessionelle Schulen nach Koblenz schicken, während andere schmerzlich beklagen, daß sie diese Opfer nicht bringen können, und sie ihren Kindern einen Unterricht ertheilen lassen müssen, der ihrer Überzeugung nicht entspricht. Indem wir daher diese Angelegenheit vertrauensvoll in die Hände Eur. kaiserlichen Majestät, der stets huldreichen Beschützerin unserer Stadt, legen und sie dem landesmütterlichen Herzen unserer geliebten Kaiserin empfehlen, bitten wir Gott inständig, daß er Eure Majestät erhalten, segnen und beschützen wolle, indem wir in tiefster Ehrfurcht ersterben als Eur. kaiserlicher Majestät unterthänigster Vorstand des Frauenvereins Ehrenbreitstein, Februar 1880." (KO LHA Abt.44 1 Nr.26590)

Besonders die evangelische Seite, aber auch der mehrheitlich katholische Schulvorstand ebenso wie die Majorität des Gemeinderats der Stadt Ehrenbreitstein, der Bürgermeister Kruft und der Landrat von Brühl, alle wandten sich heftigst gegen die Konfessionsschule, einerseits aus Gründen der Leistungsfähigkeit - die ev. Schule wäre eine Zwergschule - aber auch aus Kostengründen.
Aber nach harten Kämpfen wurde die Konfessionsschule 1890 wieder eingeführt.
Auch der Kompromißvorschlag von Bürgermeister Kruft, einen evangelischen Schulverband für die Kinder von Ehrenbreitstein, Arzheim, Niederberg, Neudorf, Pfaffendorf und Urbar einzurichten, wurde vom Gemeinderat abgelehnt.
Die Simultanschule 1875 hatte für die Schüler eine erhebliche Verbesserung gebracht. Aus den drei vorhergehenden, jeweils zweistufigen Elementarschulen Oeweils eine für katholische Knaben und Mädchen sowie eine für evangelische Knaben und Mädchen) war eine dreistufige Elementarschule mit getrenntgeschlechtiger Erziehung geworden. Die Vorteile lassen sich aus den beiden Stundentafeln sehr schnell ablesen. (vergl. Abb. 1 und 2) Die Schulaufsicht, die zunächst dem katholischen Hauptlehrer übertragen worden war; hatte seit 1880 der Amtsbürgermeister von Ehrenbreitstein.
Durch den Beschluß, die Konfessionsschule wieder einzuführen, entstanden in Ehrenbreitstein ab 17. April 1890 zwei zweiklassige Elementarschulen mit je zwei Lehrern.
So gingen die Schüler aus Pfaffendorf wieder in die evangelische Schule in Ehrenbreitstein, aber deren Anteil nahm kontinuierlich ab, weil die Ehrenbreitsteiner von den Pfaffendorfer Schülern ein Schulgeld erhoben. Daher beschloß die Gemeinde Pfaffendor{ die 1895 bei 2050 Einwohnern 417 Evangelische zählte, die Einrichtung einer eigenen evangelischen Schule. Am 12. Dezember 1895 genehmigte das Ministerium diese Schule. Bis zur Genehmigung eines Gebäudes für beide Schulen war die evangelische Schule in der Gaststätte Henker untergebracht.
Bei der Gründung der evangelischen Gemeinde existierten also auf ihrem Gebiet bereits zwei einklassige Elementarschulen, eine in Ehrenbreitstein und eine in Pfaffendorf.
Aus der bisherigen Entwicklung können verschiedene Grundprobleme aufgezeigt werden, die die Situation des evangelischen Schulwesens zum Teil auch in den nächsten Jahrzehnten noch bestimmen sollten:
Die unterschiedliche Trägerschaft führte zu ständigen Querelen um die Kosten für die evangelischen Schulen. Auch gab es in den evangelischen Schulen fast durchweg Koedukation, was immer zur Argumentation gegen eine Simultanschule benutzt wurde. Lehrerinnen gab es in der evangelischen Schule erst sehr viel später als in der katholischen. Diese stellte bereits seit dem 17. Jahrhundert Lehrerinnen ein, während die erste evangelische Lehrerin in Koblenz erst um 1904 auftaucht. Die evangelischen Lehrer wurden in der ersten Hälfte des Jahrhunderts grundsätzlich besser bezahlt als die katholischen; danach war es umgekehrt.
Die Auseinandersetzung um die Einführung der Simultanschule, die in Ehrenbreitstein besonders aggressiv geführt worden war, zeigt auch die immer wiederkehrenden Argumente der beiden Seiten auf: (s. Schüler, S.65) Besonders die Anhänger der Simultanschule argumentierten neben den Aspekten Leistung und Kosten mit der "staatsbürgerlichen Notwendigkeit"; die Anhänger der Konfessionsschule führten immer ins Feld, "... daß nicht nur die konfessionelle Prägung des jungen Menschen, sondern auch seine gesamte erzieherische Beeinflussung in einer Konfessionsschule bessergewährleistet sei."
 

 

 

zum Inhaltsverzeichnis der Festschrift