A. Die Ehrenbreitsteiner Protestanten im Herzogtum Nassau in den Jahren
1811/12
Nach Dr. Richters Mitteilung bestand die
evangelische Bevölkerung "im Jahre 1811 aus 35 Seelen und petitionierte
damals um Mittel zur Beschaffung eines Betsaales und Anstellung eines
Pfarrers oder wenigstens eines Schulmeisters, wurde aber 1812 vom Herzog
Friedrich Wilhelm abschlägig beschieden und auf den Besuch des
Gottesdienstes in Bendorf und Coblenz verwiesen". Hinter dieser präzisen
Sachverhaltsschilderung, die Pfarrer Lohmann in seiner 1924 erschienenen
Festschrift zum 25 jährigen Jubiläum seiner Pfaffendorfer Kirchengemeinde
verwendet hat, verbergen sich eine Reihe von Einzelheiten zu evangelischen
Beamten und Selbständigen, die ihr dienstlicher Auftrag und ihre
Geschäftstätigkeit in eine katholisch dominierte Gemeinde geführt hatte,
wo sie "in Staats- und Privatgeschäften", wie sie es nannten, ihr
Auskommen fanden.
Als "Einwohner zu Thal-Ehrenbreitstein" hatten sie sich in einer Petition
vom 8. August 1811 an die regierenden Fürsten des Herzogtums Nassau
gewandt und ihnen eröffnet, "daß schon seit einiger Zeit mehrere
protestantische Glaubensgenossen sich hier niedergelassen haben und daß
seit der Zeit, wo hochdieselben [hochfürstlichen Durchlauchten] geruhten,
die hiesigen Dykasterien in ihrem Wirkungskreise zu vergrößern, die Zahl
der protestantischen Familienhäupter dahier ohne die auf den benachbarten
Dörfern wohnenden einzubegreifen, auf ohngefähr 20 gestiegen ist". Eine
fehlende Kirche am Ort und im Umkreis von mehreren Stunden zwinge, zum
Gottesdienstbesuch "nach Frankreich über[zu]gehen" und sich an die
Koblenzer Reformierten und Lutheraner anzuschließen. Die Rheinpassage aber
sei, zumal im Winter bei Eisgang, gefährlich und dem regelmäßigen
Kirchenbesuche hinderlich. Zudem mache es in Ehrenbreitstein selbst einen
schlechten Eindruck, wenn die an die hiesigen Dikasterien versetzten
Protestanten kein "freyes öffentliches Religionsexercitium" genießen
könnten. Wie sollten schließlich die nicht-protestantischen Einwohner des
Ortes ihren protestantischen Vorgesetzten Vertrauen schenken, wenn sie an
ihnen nicht "die mindeste Äußerung einer Gottesverehrung gewahr werden".
Einem Vorgesetzten - und hierin gipfelt ihre Argumentation - müsse man
Religion zutrauen können.
Herzog Friedrich Wilhelm von Nassau, der zu dieser Jahreszeit ganz in der
Nähe auf Schloß Engers geweilt hatte, schickte ihre Petition am 3.
September dem evangelischen Konsistorium nach Wiesbaden zur Stellungnahme
zu, das wiederum die Superintendenten in Weilburg und Wiesbaden mit der
Sache betraute. Beide Superintendenten begutachteten das Gesuch im
wesentlichen positiv und befürworteten auf der Basis der Rechtsgleichheit
aller kirchlichen Parteien nach der Bundesakte vom 12. Juli 1806 die
"Erteilung aller Parrochialrechte für die neue Gemeinde in
Ehrenbreitstein". Indes scheiterte das Projekt an der Übernahme der Kosten
durch die Staatskasse. Das Wiesbadener Ministerium beschied die
Ehrenbreitsteiner Supplikanten daher unterm 13. März 1812, ihrer geringen
Personenzahl wegen die evangelischen Gottesdienste, wie bisher auch, in
Koblenz oder Bendorf zu besuchen. Ohne Rücksicht auf die höchst
unterschiedlichen Zahlenangaben, die aber durchaus den gleichen
Personenkreis treffen könnten - die Ehrenbreitsteiner nennen ungefähr 20
Familienoberhäupter, die Superintendenten sprechen mit Einschluß der
Dörfer von 53 Personen, unter denen 16 Staatsdiener sich befinden, -
bleibt erkennbar, daß mit dem Anfall des rechten Rheinufers an die Fürsten
von Nassau durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 der
Protestantismus ins bislang katholisch dominierte, kurtrierisch regierte "Thal"
Ehrenbreitstein seinen Einzug schrittweise eingeleitet hatte. Als einst
kurtrierischer Residenzort besaß Ehrenbreitstein die räumlichen und
geopolitischen Voraussetzungen zur Etablierung einer Provinzialregierung
für den nördlichen, aus überwiegend kurtrierischem Erbe angefallenen
Landesteil und zur Weiterverwendung des von Kurtrier übernommenen
Justizsenats. Im Zuge der Besetzung dieser seit 1803 betriebenen
Mittelbehörden - die Petition spricht von "Dikasterien" - sind vorwiegend
höhere nassauische Beamte zu den bereits vorhandenen Protestanten ins "Thal"
nachgezogen. Mit der Betonung ihres Vorgesetzten-Status heben sie sich von
den katholischen Subalternbeamten ab und geben sich zugleich als
dominierender Berufsstand der evangelischen Petenten zu erkennen, unter
denen auch von ärmeren und einfacheren Leuten sowie von Hauspersonal die
Rede ist.
Die ersten Protestanten sind in zeitlich verschobenen Phasen, vielleicht
schon mit der französischen Rheinlandbesetzung seit 1794, in ihrer
gewichteten Mehrheit aber erst seit nassauischer Zeit, nach
Ehrenbreitstein gekommen. Sie sind frühzeitig bereits eine sozial
abgestufte, unter Führung der nassauischen Beamten stehende Gemeinschaft
gewesen, die in ihren religiösen Belangen völlig auf sich allein gestellt
blieb. Ihr Wunsch nach einem Raum für den Gottesdienst - sie hatten "den
großen Saal" im Dikasterialgebäude vorgeschlagen - und nach einem Pfarrer,
der zugleich Religionslehrer sein und nach beiden Funktionen besoldet
werden sollte, läßt das Verlangen nach gemeindlicher Konstituierung und
nach institutioneller Repräsentanz in einem katholisch dominierten Umfeld
erkennen. Der damit angestrebten Ortsfestigkeit und sakralen Autonomie
trugen die Superintendeten in ihrem Gutachten dadurch Rechnung, daß sie
einen gar nicht geforderten evangelischen Friedhof als notwendig erkannten
und den Investitionspreis zur ortsfesten Installierung der evangelischen
Gemeinde in die Höhe schraubten. Die Kirchenleitung auf der mittleren
Ebene hatte die Chancen für eine erweiterte Präsenz der nassauisch
geführten evangelischen Kirche am Mittelrhein wohl erkannt. Die
nassauische Zentralverwaltung aber sah sich durch die Kosten zum Verzicht
genötigt und überließ die Ehrenbreitsteiner Protestanten ihrem Schicksal.
Zur Erläuterung der vorgestellten Texte sei abschließend noch eine
Bemerkungen erlaubt. Das gegenüber auf dem linken Rheinufer gelegene
Koblenz gehörte seit 1801, seit dem Verzicht des Reiches im Frieden von
Luneville auf die seit 1794 militärisch besetzten linksrheinischen Lande,
zum französischen Staatsgebiet. Der Beitritt Nassaus zum Rheinbund von
1806 unter Führung Frankreichs und seiner konfessionellen Toleranz bot
ganz offensichtlich die rechtliche Grundlage, den Ehrenbreitsteiner
Protestanten den Kirchenbesuch bei den lutherisch dominierten Reformierten
im französischen Koblenz als Alternative zu belassen.
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