B. Evangelische Neusiedler in der preußischen Bürgermeisterei
Ehrenbreitstein bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
Der hohe Anteil nassauischer Beamter
unter den ersten Ehrenbreitsteiner Protestanten nahm rasch ab, nachdem
Nassau sich vom rechten Rheinufer unterhalb Niederlahnsteins
zurückgezogen und Preußen Platz gemacht hatte. Die Etablierung eines
Regierungspräsidiums in Koblenz hatte noch 1816 zur Auflösung der
Ehrenbreitsteiner Regierung geführt. Dies geschah im Zuge der
herrschaftlichen und territorialen Neuordnung Deutschlands durch die
Verhandlungen des Wiener Kongresses in den Jahren 1814/15. Er hatte
die militärischen Fakten, die die Befreiungs- bzw. Koalitionskriege
der verbündeten Mächte unter Führung Rußlands, Preußens und
Österreichs gegen das napoleonische Frankreich geschaffen hatten,
vertragsrechtlich ausformuliert und in der Bundesakte vom 8. Juni 1815
das Grundgesetz des Deutschen Bundes geschaffen, der für die kommenden
50 Jahre das Neben- und Miteinander der darin verbundenen souveränen
Staaten deutscher Zunge bestimmen sollte. In den dazu führenden
Verhandlungen war Preußen die Rolle der Schutzmacht im Westen
zugefallen. Noch im Laufe des Jahres 1815 nahm es die linksrheinischen
Lande von Saarbrücken bis Kleve mit Einschluß des rechten Niederrheins
zwischen dem Siebengebirge und der Lippe (ehemaliges Großherzogtum
Berg) in Besitz und organisierte das Gebiet administrativ unter der
seit 1822 gebräuchlichen Bezeichnung "Rheinprovinz". Vom
rechtsrheinischen, einst nassauischen Teil ging infolge eines
Tauschvertrages, den Preußen mit Nassau noch in Wien geschlossen
hatte, durch Patent vom 21. Juni 1815 ein Gebiet an Preußen über, das
mit den heutigen Kreisen Altenkirchen und Neuwied, sowie mit dem
rechtsrheinischen Teil des alten Kreises Koblenz grob umschrieben ist.
Den südlichsten Zipfel füllten die Orte Niederberg, Urbar, Immendorf,
Neudorf, Arenberg, Ehrenbreitstein, Arzheim, Pfaffendorf und Horchheim
aus. Sie waren seit 1817 in der preußischen Bürgermeisterei
Ehrenbreitstein verwaltungstechnisch zusammengefaßt und bildeten den
Aktionsraum, in dem sich der evangelische Kultus der folgenden 180
Jahre entfalten und organisieren sollte.
Die wenigen Nachrichten zu rechtsrheinischen Protestanten in diesen
Jahren hat Pfarrer Lohmann in seiner Festschrift aus den
Heiratsregistern der Koblenzer Kirchenbücher zusammengetragen. Danach
hatten zwei evangelische Paare aus Ehrenbreitstein (1817) und
Horchheim (1820) sich in Koblenz trauen lassen, weil Schwierigkeiten
im Thal "aus Gründen der Religion" nicht zu überwinden waren. Die
Einzelheiten sind unbekannt, aber die Spuren lassen eine Umschichtung
der Gemeinde von 1811/12 erkennen. Die Auflösung der Ehrenbreitsteiner
Regierung - der Justizsenat blieb erhalten - wurde schon als eine der
wesentlichen Ursachen genannt. Die Zahlen bestätigen aber den Schwund
der dominierenden Beamtengruppe ganz eindeutig. Wurden von den
nassauischen Superintendenten für 1811 allein 16 Beamte unter den 53
evangelischen Christen in Ehrenbreitstein und umliegenden Dörfern
gezählt, so führte die erste Statistik vom Jahre 1827 nur noch fünf
Beamte unter den Evangelischen in Ehrenbreitstein auf, von denen drei
als Pensionäre firmierten. Das ist in 15 Jahren immerhin ein Schwund
von knapp 70% innerhalb eines Berufsstandes. Die Gemeinde hatte sich
in dieser Zeit neu formiert.
Die erste Übersicht aus dem Jahre 1827 zu den in der
"Oberbürgermeisterei Ehrenbreitstein wohnenden evangelischen
Glaubensgenossen" hat mit einer Gründlichkeit und Informationsfülle
gearbeitet, die jüngeren Statistiken schon im 19. Jahrhundert verloren
gegangen ist. Neben dem Namen, dem Vornamen und dem Herkunfts- bzw.
Geburtsort je des Einzelnen enthält sie Angaben zu Stand und Gewerbe
(=Beruf), Alter, Zivilstand (verheiratet/ledig) und
Vermögensverhältnissen und wirft am Ende - im Zeitalter der
Restauration unverzichtbar - Bemerkungen zum "sittlichen Wandel" aus,
der in der Regel als "moralisch", "still", "gut", vereinzelt auch als
"vorzüglich" und "ausgezeichnet" apostrophiert wurde und im großen und
ganzen auf eine gewisse Unauffälligkeit schließen läßt.
Insgesamt zählt die Übersicht 47 ganze oder teilweise evangelische
Familien, deren reichliche Hälfte mit 25 Familien in Ehrenbreitstein
konzentriert ist und deren Rest sich abgestuft auf die zur
Bürgermeisterei gehörenden Orte Pfaffendorf (7), Niederberg (5),
Horchheim (4), Urbar (3), Neudorf (2) und Arzheim (1) verteilt. Hinter
diesen Zahlen verbergen sich die evangelischen Familienoberhäupter, zu
denen 39 evangelische Ehefrauen und 101 evangelisch erzogene Kinder
hinzuzuzählen sind, so daß eine Seelenzahl von 187 Personen als
Gesamtvolumen erkennbar wird. Im Vergleich zu den Zahlen von 1811/12
wird man erkennen können, daß in Ehrenbreitstein die Zahl der
Familienoberhäupter von 20 auf 25, um 25% also, angestiegen ist. Bei
einem gleichzeitigen Schwund der Beamten um knapp 70% wird das Ausmaß
der Umschichtung in Umrissen schon jetzt deutlich. Folgen wir den
weiteren Angaben der Übersicht, so stellen wir fest, daß keines der
Familienoberhäupter an seinem 1827 genannten Wohnort geboren ist. Sie
kommen alle von auswärts, einige aus evangelischen Gemeinden der
Rheinprovinz und Westfalens, auch aus Utrecht, eine größere Anzahl aus
dem Herzogtum Nassau, aber auch aus dem Darmstädtischen, aus Bayern,
Württemberg und der Schweiz, aus Brandenburg, der Prignitz, aus
Pommern, Ostpreußen und Schlesien. Ihre mitgebrachten Berufe gehören
überwiegend dem Handwerk an. Es werden Gärtner, Hufschmiede,
Leineweber, Maurer, Schlosser, Schneider, Seifensieder, Seiler,
Steinhauer, Wagner und Wollspinner genannt, vereinzelt auch Krämer und
Händler, sogar ein Apotheker und, wie schon erwähnt, fünf Beamte in
Ehrenbreitstein. Eine relativ große Gruppe arbeitet als "Taglöhner",
worunter frei verdingte Arbeitnehmer zu verstehen sind, die für ihre
gerade ausgeübte Tätigkeit keiner zünftigen Zuordnung und deren
gewerblicher Aufsicht und gewerblichem Schutz unterworfen sind. Ein
gelernter Bergmann z.B. aus dem Herzogtum Berg hatte als Tagelöhner
beim Festungsbau Arbeit gefunden, wo gutes Geld zu verdienen war, und
sich mit seiner Familie in Ehrenbreitstein niedergelassen. Ebenso
verdiente ein Steinhauer auf der Festung sein Geld, und manch anderem
wird ähnliches geglückt sein, ohne daß es in der Übersicht jedes Mal
ausgeführt wäre. Damit aber wird der Blick auf den bereits 1815
eingeleiteten Bau der Festung Koblenz-Ehrenbreitstein gelenkt.
Während der Kongreß tagte, hatte König Friedrich Wilhelm III. noch von
Wien aus erste Anordnungen zur Befestigung der Stadt Koblenz und zur
Wiederherstellung von Ehrenbreitstein getroffen. Neben Köln war
Koblenz-Ehrenbreitstein als preußische Festung am Rhein konzipiert.
Bereits im April 1815 projektierte die hiesige Festungsbau-Kommission
einen langfristigen Tagesbedarf von rund 4000 Arbeitern - nicht
gerechnet die im Festungsbau eingesetzten Militärangehörigen - und
überließ es den zivilen Verwaltungen, die Arbeitskräfte und
Fuhrdienste aus dem Umland zu verpflichten. Dies gelang im geforderten
Umfang nur unvollkommen, so daß seit 1817 die Arbeiten zum Festungsbau
regelrecht ausgeschrieben wurden und die Arbeitskräfte in der
heißesten Bauphase der Jahre 1818-1821 aus allen Richtungen in großer
Zahl nach Koblenz und Ehrenbreitstein geströmt sind. In seinem
Antrittsschreiben vom 19. März 1818 weist der frisch akkreditierte
preußische Resident am Bundestag in Frankfurt am Main den Koblenzer
Oberpräsidenten auf die "immer mehr sich häufenden Paßgesuche für
Leute" hin, "die sich, um Arbeiten bei Festungsbauten zu erhalten,
nach Coblenz begeben", und fragt zweifelnd an, "ob wirklich, wie diese
Leute angeben, diesseitige Aufforderungen in solcher Art erlassen
sind". In seiner Erwiderung bestätigte der Oberpräsident, "daß die
hiesige (...) Regierung (...) Auffordrungen an alle diejenigen, welche
bei dem hiesigen Festungsbau zu arbeiten geeignet sind, insbesondere
an Handwerker und Professionisten (Gewerbetreibende) und namentlich an
Maurer und Zimmerleute, erlassen hat, da der Bau der hiesigen Festung
von so großer Bedeutung ist, daß nicht genug Arbeiter beschäftigt
werden können". Er ersucht den Residenten, "allen mit glaubhaften
Heimathpässen versehenen Arbeitslustigen die Herkunft so weit als
möglich zu erleichtern". Die bis 1821 erkennbaren Maßnahmen zur
Aufnahme der Festungsarbeiter mit ihren Familien und Kindern, zu ihrer
Versorgung mit Pässen, zu ihrer Unterbringung in den umliegenden
Dörfern, auch denen des Amtes Ehrenbreitstein, zur Seuchenbekämpfung
durch Einhaltung der Impfpflicht für Kinder, und schließlich die seit
1822 getroffenen Anordnungen, bei sinkender Beschäftigung den Frauen
und Kindern der Festungsarbeiter die Pässe zu entziehen und sie in
ihre Heimat zu entlassen, um eine Anhäufung arbeitsloser Familien zu
verhindern, zeigen das Auf- und Abschwellen der Wanderungsbewegung aus
Anlaß des Festungsbaus, der 1822 in seinen zentralen Festungswerken
rechts- und linksrheinisch zum ersten Abschluß gelangt war. Zweifellos
sind in diesen Wellen auch Evangelische aus Preußen und dem
Bundesgebiet nach Ehrenbreitstein geflutet worden und nach dem Abebben
mit ihren Familien dort seßhaft geblieben.
Diese allgemeinen Beobachtungen werden durch die bereits vorgestellte
Übersicht über die evangelischen Einwohner in der Bürgermeisterei
Ehrenbreitstein aus dem Jahre 1827 bestätigt. In der Spalte, in der
die Angaben zu den Vermögensverhältnissen und zur Finanzierung des
Lebensstandards abgefragt werden, heißt es zu 14 von insgesamt 25
Fällen, daß sie sich von ihrem Beruf ernähren. Sie können in
Ehrenbreitstein demnach von ihrem Handwerk leben, das sie zweifellos
mitgebracht und sich dadurch, wie 1818 verlangt, für den Festungsbau
als geeignet erwiesen haben. Die übrigen 11 Evangelischen in
Ehrenbreitstein teilen sich in drei Tagelöhner, in drei völlig
Unvermögende, von denen einer - seine Kinder leben von Almosen - heute
als Sozialfall einzustufen wäre, in zwei Beamte und in drei
Pensionäre. Handwerker und Tagelöhner unter den Evangelischen
dominieren auch in den umliegenden Orten der Bürgermeisterei.
Das Alter der genannten Personen liegt um die Mitte bis 2. Hälfte der
Dreißig, in Ehrenbreitstein durchschnittlich bei 38,3 Jahren, und
ähnlich ist der Altersdurchschnitt auch in den umliegenden Orten. Von
wenigen Ausnahmen abgesehen, sind es keine ganz jungen Leute mehr, die
1827 als Evangelische in der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein wohnen.
Es sind vielmehr Jahrgänge, die ihre Wanderjahre hinter sich haben,
ihren erworbenen Hausstand zu konsolidieren suchen und ohne Not nicht
umherziehen. Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, zu denen etwa in
Horchheim der Verwalter der Mendelssohnschen Besitzungen und einzelne
Pensionäre in Ehrenbreitstein gehören, sind die Evangelischen des
Jahres 1827 vom Festungsbau in Ehrenbreitstein zurückgebliebene
Zuwanderer aus dem gesamten Gebiet des Deutschen Bundes, mit Ausnahme
von Österreich.
Natürlich hat es 1827 auch schon Einheirat von Evangelischen in
nichtevangelische Familien gegeben. Von den 25 Einwohnern, die 1827 zu
Ehrenbreitstein eingetragen sind, waren 24 verheiratet, einer
verwitwet. In der Regel sind in der Übersicht bei Verheirateten der
Name des Mannes, die Notierung des Ehestandes und die Anzahl der
Kinder genannt. In drei Fällen wird anstelle des Ehemannes die Frau
genannt mit dem Hinweis, wessen Frau sie ist und welchem Beruf der
Ehemann nachgeht. Es handelt sich also nicht um Witwen, sondern um
Frauen, deren Männer die Eigenschaft des "evangelischen
Glaubensgenossen" nicht besitzen, um die es in der Übersicht geht. Es
handelt sich folglich um Mischehen, die durch Einheirat der von
auswärts gekommenen Frauen - Bendorf und Hachenburg werden genannt -
zustande gekommen sind. In Arzheim ist die einzige evangelische
Bewohnerin die 26 Jahre alte Frau des Lehrers Schwarz. Über die
konfessionelle Zuordnung der Kinder sagt die Liste von 1827 nichts,
weswegen sie zur Ermittlung der sogenannten "Seelenzahl" evangelischer
Bewohner nur bedingt taugt.
Abschließend bleibt festzuhalten, daß die Protestanten der frühen
preußischen Bürgermeisterei Ehrenbreitstein nicht aus den Orten der
Bürgermeisterei gekommen und auch aus nassauischer Zeit hier nicht
seßhaft geblieben sind, wenigstens nicht mehrheitlich. Die Mehrzahl
von ihnen ist, handwerklich ausgebildet, mit Frauen, vereinzelt wohl
auch schon mit Kindern, in den Jahren 1818-1821 zum Festungsbau nach
Ehrenbreitstein gekommen. Daneben ist Einheirat evangelischer Frauen
aus dem Umland in Familien des Ortes erkennbar, aber nur vereinzelt.
Sie haben mit der konfessionell und sozial homogenen Gruppe der
ehemaligen Festungsarbeiter zunächst wenig gemein, nehmen aber vorweg,
was 23 Jahre später zur Regel geworden ist. Als evangelische Gemeinde
aber firmierte die Gruppe von 1827 noch nicht. Die Übersicht spricht
lediglich von "evangelischen Glaubensgenossen".
Das Verzeichnis der evangelischen Gemeindemitglieder in
Ehrenbreitstein und Umgegend aus dem Jahre 1850 ist ähnlich aufgebaut
wie das von 1827.
Es enthält aber keine Angaben mehr zum Vornamen, zum Herkunftsland,
zum Alter und zu den sozialen Verhältnissen. Dafür nennt es den
Witwen- oder Witwerstand, macht Angaben zu Mischehen und verschweigt
bei diesen die Anzahl der Kinder auffällig häufig. Offensichtlich sind
das Fälle, in denen die Kinder katholisch erzogen wurden.
Von den insgesamt 76 Eintragungen entfallen 66 auf Ehrenbreitstein, 5
Familien auf Horchheim, drei auf Pfaffendorf und je eine auf Arenberg
und Urbar. Arzheim, Neudorf und Niederberg sind protestantisch zu
dieser Zeit nicht besiedelt. Dafür ist Ehrenbreitstein mit 86,8
Prozent der Anteile eindeutig zum Zentrum der evangelischen
Gemeindetätigkeit aufgestiegen. Auch die berufliche Differenzierung
der einzelnen Gemeindeglieder hat zugenommen. Neben Handwerkern nehmen
Beamte vom Justizsenat und von der Koblenzer Regierung - sekundiert
von der Post - wieder zu. Vor allem aber beanspruchen jetzt
Berufsgruppen aus dem militärischen Umfeld ihren Platz. Genannt werden
Stallmeister, Bauschreiber, Magazinaufseher und Büchsenmacher. Endlich
gehören auch aktive Militärgrade, zwei Feldwebel und drei
Unteroffiziere, zur Gemeinde neben außer Dienst gestellten
Offiziersrängen, vier Hauptleuten und einem Oberstleutnant. Die
Festung bleibt für die evangelische Gemeinde nach wie vor präsent.
Ein völlig neues Bild gegenüber 1827 ergeben die Ehen. Von den 66 für
Ehrenbreitstein eingetragenen Evangelischen sind zwei ledig und 5
Personen verwitwet. Von den übrigen 59 Verheirateten haben nur 17
(28,8%) evangelische Ehefrauen, die übrigen 42 (71,2%)
nichtevangelische, die im folgenden als katholisch angenommen werden.
Es sind jetzt also die evangelischen Männer, die in katholische
Familien einheiraten und in 31 Fällen ihre Kinder auch katholisch
erziehen lassen. Nur in 11 Familien werden die Kinder evangelisch
erzogen, vor allem bei Angehörigen des Militärs (vier Fälle) und bei
öffentlichen Bediensteten (drei Fälle). Ob bei diesen Familien
Rücksichten auf die Berufe der Männer eine Rolle gespielt haben, läßt
sich kaum sagen. Die starke konfessionelle Durchmischung deutet aber
an, daß in den knapp zweieinhalb Jahrzehnten seit 1827 die Ehen
evangelischer Zuwanderer in verstärktem Maße erst in der Gemeinde
geschlossen worden sind; und diese Zuwanderer waren ledig. Sie
brachten keine Familien mehr mit. Die Mischung von Fluktuation und
Seßhaftwerdung, die die Zusammensetzung der Gemeinde noch im 20.
Jahrhundert weitgehend bestimmt, ist um 1850 erstmals deutlich
erkennbar. Spätestens seit dieser Zeit kann bezüglich des
Siedlungsverhaltens von einer ortsfesten evangelischen Gemeinde in
Ehrenbreitstein und den Orten der Bürgermeisterei gesprochen werden.
In dieser Gruppe der seßhaft Gewordenen sind auch fünf Personen
namhaft zu machen, die bereits in der Liste von 1827 genannt worden
sind. Ohne die Zahlen der Evangelischen in der Bürgermeisterei
Ehrenbreitstein, die Pfarrer Lohmann in seiner 1924 erschienenen
Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum der Kirchengemeinde nennt,
bestätigen oder widerlegen zu können, seien sie der Vollständigkeit
halber hier noch aufgeführt. Es waren 1850: 217 Seelen; 1855: 305
Seelen und 1862: 393 Seelen. |